Gemeindeversammlung
Ort
Turnhalle PrimarschulhausRigiweg 1
6354 Vitznau
Informationen
- Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens am 5. Tag vor der Gemeindeversammlung in Vitznau den Wohnsitz gesetzlich geregelt haben.
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Dokumente
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| 1 Botschaft 2024 Gemeinde Vitznau (PDF, 4.06 MB) | Download | 0 | 1 Botschaft 2024 Gemeinde Vitznau |
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