26. Mai 2025, 20.00 Uhr - 22.19 Uhr

Ort

Turnhalle Primarschulhaus
Rigiweg 1
6354 Vitznau

Informationen

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens am 5. Tag vor der Gemeindeversammlung in Vitznau den Wohnsitz gesetzlich geregelt haben.

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1 Botschaft 2024 Gemeinde Vitznau (PDF, 4.06 MB) Download 0 1 Botschaft 2024 Gemeinde Vitznau
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