Wirtschaftliche Sozialhilfe WSH
Einwohnerinnen und Einwohner von Vitznau, die nicht in der Lage sind für sich oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Sie kommt zum Tragen, wenn eigenes Erwerbseinkommen, Erspartes oder das Vermögen das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht decken. Oder wenn Arbeitslosentaggelder, Renten usw. fehlen oder noch nicht zum Tragen kommen. Die Sozialhilfe unterstützt subsidiär mit finanzieller Hilfe für den Lebensunterhalt, die Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Kinder. Wirtschaftliche Sozialhilfe ist rückerstattungspflichtig, sofern sich die Einkommensverhältnisse längerfristig ändern und dies ermöglichen.

Zu den Sozialhilfeleistungen gehören auch die Beratung und Begleitung von Arbeitsintegration, bei Fragen zur Lebensgestaltung, Wohnen, Finanzen und im Zusammenleben. Nach einem Erstkontakt werden Informationen zu den benötigten Unterlagen abgegeben.

Persönliche Sozialhilfe
In persönlichen Gesprächen unterstützen Sozialarbeitende alle Einwohnerinnen und Einwohner von Vitznau bei Fragen und Belastungen im Hinblick auf finanzielle, persönliche und familiäre Situationen. Dabei können je nach Bedarf Fachstellen einbezogen werden.

Alimenteninkasso und Alimentenbevorschussung
Der Anspruch auf Bevorschussung oder Inkasso der Unterhaltsbeiträge (Alimente) für Kinder und Personen in Ausbildung bis zum vollendeten 20. Lebensjahr besteht, wenn der/die Zahlungspflichtige seinen Pflichten nicht oder nicht regelmässig nachkommt. Beim Inkasso werden die einbezahlten Beiträge weitergeleitet und bei der Bevorschussung werden die Beiträge von der Gemeinde ausgerichtet und beim Schuldner eingefordert. Die Bevorschussung wird gewährt, wenn eine gewisse Einkommens- und Vermögensgrenze nicht erreicht wird. Basis für die Bevorschussung sind ein Gerichtsurteil oder ein Unterhaltsvertrag (von der KESB genehmigt) und Angaben über Einkommen und Vermögen.

 

Wichtige Dokumente