Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste politische Organ der Gemeinde. Sie wird von den Stimmberechtigten der Gemeinde Vitznau gebildet.
Ort
Turnhalle PrimarschulhausRigiweg 1
6354 Vitznau
Aufgaben
Sie übt die strategische Steuerung und die Aufsicht über die Tätigkeiten des Gemeinderats aus. Die Gemeindeversammlung fällt die wichtigsten Planungs-, Sach-, Kontroll- und Steuerungsentscheide.
Kompetenzen
Die Stimmberechtigten haben insbesondere folgende Befugnisse:
- Beschluss über das Budget, die für die Deckung des Finanzbedarfs notwendigen Mittelaufnahme, die Nachtrags-, Zusatz- und Sonderkredite
- Genehmigung der Rechnung sowie der Abrechnungen über Sonder- und Zusatzkredite
- Kenntnisnahme vom Jahresprogramm, des Finanz- und Aufgabenplans für die nächsten vier Jahre, usw.
- Wahl der Mitglieder und Präsidien der Rechnungskommission und Bildungskommission
- Wahl der Mitglieder des Urnenbüros
- Erlass der Gemeindeordnung, Reglemente, usw.
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Gesuchstellende
Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens am 5. Tag vor der Gemeindeversammlung in Vitznau den Wohnsitz gesetzlich geregelt haben.
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