Prämienverbilligung
Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden. Unter folgender Seite finden Sie weitere Informationen zur Prämienverbilligung: PrämienverbilligungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| AHV-Zweigstelle | +41 41 399 02 20 | gemeindeverwaltung@vitznau.ch |