Erwerbsersatzordnung
Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen haben in der Schweiz oder im Ausland wohnende Personen, die
- in der schweizerischen Armee, im militärischen Frauendienst und im Rotkreuzdienst Dienst leisten
 - Zivildienst leisten
 - im Zivilschutz Dienst leisten
 - an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von Jugend und Sport teilnehmen
 - an Jungschützenleiterkursen teilnehmen
 
Unter folgender Seite finden Sie weitere Informationen zur Erwerbsersatzordnung: Erwerbsersatzordnung (EO)
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt | 
|---|---|---|
| AHV-Zweigstelle | +41 41 399 02 20 | gemeindeverwaltung@vitznau.ch |