Die Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Verwandte) sind verpflichtet innert zwei Tagen einen Todesfall bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde zu melden.

Das Merkblatt "Todesfall - was ist zu tun?" soll den Betroffenen in dieser aussergewöhnlichen und schwierigen Situation eine Hilfe sein. Das Merkblatt finden Sie in unserem Online-Schalter.

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