Todesfall
Die Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Verwandte) sind verpflichtet innert zwei Tagen einen Todesfall bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde zu melden.
Das Merkblatt "Todesfall - was ist zu tun?" soll den Betroffenen in dieser aussergewöhnlichen und schwierigen Situation eine Hilfe sein. Das Merkblatt finden Sie in unserem Online-Schalter.
Zugehörige Objekte
| Name | 
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| Name | Telefon | Kontakt | 
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| Gemeindekanzlei | +41 41 399 02 20 | gemeindeverwaltung@vitznau.ch | 
 
                                                        