Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
Das Gesuch um Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung kann frühestens drei Monate und spätestens zwei Wochen vor Ablauf bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Dazu müssen der Ausländerausweis, ein gültiger Pass (gültig mindestens drei Monate über das Verfalldatum des Ausländerausweises) und (sofern vorhanden) die Verfallsanzeige des kantonalen Migrationsamtes mitgebracht werden. Die Gesuche um Verlängerung finden Sie auf der Seite des Amtes für Migration Luzern: Amt für Migration - Verlängerung
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | +41 41 399 02 20 | gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch |