Bekanntmachung neues Baugesuch-Nr. 2026-1371 Ersatzbau Einfamilienhaus

30. März 2026

Baugesuch-Nr.:

2026-1371

Öffentliche Auflage:

30.03. bis 18.04.2026 (ordentliches Verfahren)

Bauvorhaben:

Ersatzbau EFH mit LW-WP, PV-Anlage (Dachziegel), Tiefgarage mit Gewächshaus und Nebengebäude

Gesuchsteller/In / Grundeigentümer:

Marchionne Jonathan Tyler, Walchwil

Planverfasser:

Lötscher Architektur GmbH

Adresse und Ort:

GS-Nr. 336, Tschuopisweg 4, GB Vitznau

Zone:

Wohnzone See

Im Sinne des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 7. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Vitznau zeigen wir Ihnen hiermit das oben genannte Bauvorhaben formell an.

Das Baugesuch liegt während 20 Tagen im o.g. Zeitraum (ordentliches Verfahren) bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten öffentlich auf.

Die digitale Einsichtnahme ist ebenfalls während des Auflage-Zeitraums möglich, wenn Sie sich unten unter "zum Login" registrieren und beim Baugesuch wieder einloggen  Den Code erhalten Sie nach der Registrierung unter «Zugangscode per E-Mail erhalten» per E-Mail automatisch.

Wichtig:

Der Code wird nicht vom Bauamt verschickt, er generiert sich automatisch. Kontrollieren Sie auch Ihren Spamordner bei Ihren Mails. Bei GMail-Adressen liegt derzeit ein Problem vor. Wir lassen daran arbeiten, dass das Problem behoben wird.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen können mit einem Antrag und Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel bei der Gemeindeverwaltung Vitznau zuhanden des Gemeinderates, Dorfplatz 6, 6354 Vitznau, eingereicht werden. Mit der öffentlich-rechtlichen Einsprache kann die Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, mit der privatrechtlichen Einsprache die Verletzung privater Rechte geltend gemacht werden (§ 194 PBG).

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