Bekanntmachung neues Baugesuch Nr. 2025-5251 Abbruch MFH, Neubau 2 Mehrfamilienhäuser mit Einstellhalle
Baugesuch-Nr.: 2025-5251
Öffentliche Auflage: 03.11. – 24.11.2025
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus, Neubau 2 Mehrfamilienhäuser mit Einstellhalle
Gesuchsteller/Eigentümer Sikama Immobilien AG, Luzernerstrasse 45, 6045 Meggen
Adresse und Ort: GS-Nr. 395, Seestrasse 105 in Vitznau
Im Sinne des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 7. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Vitznau zeigen wir Ihnen hiermit das oben genannte Bauvorhaben formell an.
Das Baugesuch liegt während 20 Tagen im o.g. Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten im angegebenen Zeitraum öffentlich auf, dort können Sie das Baugesuch einsehen.
Die digitale Einsichtnahme ist ebenfalls im oben genannten Zeitraum möglich, wenn Sie unten unter dem Button "Login" zuerst ein Benutzerkonto anlegen, sich registrieren und anschliessend einloggen, wird per Mail ein Code für die Einsichtnahme zugestellt.
Wichtig:
Der Code wird nicht vom Bauamt verschickt, er generiert sich automatisch. Kontrollieren Sie auch Ihren Spamordner bei Ihren Mails. Bei GMail-Adressen liegt derzeit ein Problem vor. Wir lassen daran arbeiten, dass das Problem behoben wird.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen können mit einem Antrag und Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel bei der Gemeindeverwaltung Vitznau zuhanden des Gemeinderates, Dorfplatz 6, 6354 Vitznau, eingereicht werden. Mit der öffentlich-rechtlichen Einsprache kann die Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, mit der privatrechtlichen Einsprache die Verletzung privater Rechte geltend gemacht werden (§ 194 PBG).