Bekanntgabe neues Baugesuch: Neubau Hausanschlussleitung Trinkwasser
Bekanntmachung und öffentliche Auflage eines neuen Baugesuchs
(Ordentliches Verfahren)
Baugesuch-Nr.: 2025-4723
Öffentliche Auflage: 29.09. bis 20.10.2025
Bauvorhaben:
Neubau Hausanschlussleitung (Frischwasser) von GS-Nr. 207 über GS-Nr. 206 bis Unterwilenstrasse
Gesuchsteller/In: Walker Severin, Heimetliweg 1, Vitznau
Adresse und Ort: GS-Nrn: 207, 206, GB Vitznau
Im Sinne des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 7. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Vitznau zeigen wir Ihnen hiermit das oben genannte Bauvorhaben formell an.
Das Baugesuch liegt während 20 Tagen im o.g. Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten im angegebenen Zeitraum öffentlich auf, dort können Sie das Baugesuch in Papierform einsehen.
Die digitale Einsichtnahme ist im Auflagezeitraum ebenfalls möglich, wenn Sie sich im Internet beim publizierten Baugesuch zuerst registrieren (Anlegung Benutzerkonto) und anschliessend einloggen (https://www.vitznau.ch/baupublikationen). Den Code erhalten Sie nach der Registrierung und dem Login unter «Zugangscode per E-Mail erhalten» per E-Mail.
Wichtig:
Der Code wird nicht vom Bauamt verschickt, er generiert sich automatisch.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen können mit einem Antrag und Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel bei der Gemeindeverwaltung Vitznau zuhanden des Gemeinderates, Dorfplatz 6, 6354 Vitznau, eingereicht werden. Mit der öffentlich-rechtlichen Einsprache kann die Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, mit der privatrechtlichen Einsprache die Verletzung privater Rechte geltend gemacht werden (§ 194 PBG).