Öffentliche Auflage Verkehrsrichtplan Gemeinde Vitznau
Öffentliche Auflage Verkehrsrichtplan Gemeinde Vitznau
Im Sinn von § 13 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird der Bericht des Verkehrsrichtplanes öffentlich aufgelegt (Auflage mit Äusserungsmöglichkeit):
Auflagezeit: 6. Januar bis 4. Februar 2025
Gegenstand des Auflageverfahrens nach § 13 PBG mit Äusserungsmöglichkeit ist:
- Bericht Verkehrsrichtplan (behördenverbindlich).
Weitere orientierende Unterlagen sind:
- Teilplan motorisierter Individualverkehr (MIV)
- Teilplan öffentlicher Verkehr (öV)
- Teilplan Radverkehr (VV)
- Teilplan Fussverkehr (FV)
- Vorprüfungsbericht des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes (BUWD) zum Verkehrsrichtplan vom 21. Oktober 2024
Die Unterlagen liegen während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Vitznau öffentlich auf und können auf der Homepage der Gemeinde Vitznau unter https://www.ortsplanung-vitznau.ch/verkehrsrichtplan eingesehen werden.
Gemäss § 13 Absatz 3 PBG können sich Personen, Organisationen und Behörden der betroffenen Gebiete zum Verkehrsrichtplan äussern.
Meinungsäusserungen zum Verkehrsrichtplan sind bis spätestens am 4. Februar 2025 schriftlich an den Gemeinderat Vitznau, Dorfplatz 6, 6354 Vitznau, oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch einzureichen.
Einsprachen sind hingegen nicht möglich.