Neueinreihung von Strassen – Anhörung und Planauflage
Der Gemeinderat Vitznau beabsichtigt, folgende Strassen neu einzureihen:
- Wilenstrasse, Abschnitt ab der Zihlstrasse bis und mit der Brücke Widibach: bisher: Gemeindestrasse 3. Klasse; neu: Gemeindestrasse 2. Klasse.
- Unterer Firstweg, Abschnitt von der Gemeindegrenze Weggis bis zur Gemeindegrenze Arth: bisher: Privatstrasse; neu: Gemeindestrasse 3. Klasse.
Gestützt auf § 10 Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes (StrG) wird den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Neueinreihung zu äussern.
Die Pläne mit der genauen Streckenführung liegen vom 30. Oktober 2026 bis 19. November 2026 auf der Gemeindekanzlei Vitznau während den offiziellen Öffnungszeiten öffentlich auf und können auch unter www.vitznau.ch/aktuellesinformationen eingesehen werden.
Stellungnahmen sind schriftlich innert der vorerwähnten Frist an den Gemeinderat Vitznau, Dorfplatz 6, 6354 Vitznau, zu richten.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Plan Wilenstrasse (PDF, 2.48 MB) | Download | 0 | Plan Wilenstrasse |
| Plan Unterer Firstweg (PDF, 1.05 MB) | Download | 1 | Plan Unterer Firstweg |