Neue Regelung für Betreuungsgutscheine ab 01.08.2026
Ab dem 1. August 2026 werden im Kanton Luzern einheitliche, einkommensabhängige Betreuungsgutscheine für Kinder im Vorschulalter eingeführt.
Die Luzerner Stimmberechtigten haben am 30. November 2025 die Initiative «Bezahlbare Kitas für alle» abgelehnt. Gleichzeitig wurde jedoch der Gegenentwurf zur familienergänzenden Kinderbetreuung angenommen. Der Regierungsrat hat inzwischen die dazugehörige Verordnung verabschiedet. Gesetz und Verordnung sind seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Ab dem 1. August 2026 werden im gesamten Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine eingeführt. Bezugsberechtigt sind Eltern von Kindern im Vorschulalter, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung absolvieren oder sich nachweislich auf Stellensuche befinden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Luzern: Familienergänzende KinderbetreuungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie auf der Webseite der Gemeinde Vitznau: Betreuungsgutscheine & Beitrag für Spielgruppe
Zugehörige Objekte
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| Erziehungsberechtigte_Fragen_und_Antworten_KiBeG (PDF, 383 kB) | Download | 0 | Erziehungsberechtigte_Fragen_und_Antworten_KiBeG |