Liegenschaft Kapellmatt: Gemeinderat nimmt Stellung
In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über die Zukunft der Liegenschaft Kapellmatt berichtet. Verschiedene Darstellungen geben die Position des Gemeinderates nicht korrekt wieder. Auch in Leserbriefen wurden Behauptungen aufgestellt, die einer Richtigstellung bedürfen.
Der Sanierungsbedarf war von Anfang an bekannt
Die Liegenschaft Kapellmatt weist erheblichen Sanierungsbedarf auf. Das ist keine neue Erkenntnis. Bereits beim Kauf 2021 war klar, dass sämtliche Installationen (Elektro, Sanitär) sowie Fassade und Dach innerhalb von fünf bis zehn Jahren saniert werden müssen. Die Gemeinde hat den heutigen Mietern im Jahr 2023 eine Mietdauer bis 2028 in Aussicht gestellt. Bereits Mitte September 2025 hat der Gemeinderat die Mieterschaft konkret darüber informiert, dass die langfristige Nutzung der Villa Kapellmatt im Rahmen der Immobilienstrategie überprüft werde. Die sehr frühzeitig ausgesprochene Kündigung auf den 30. September 2028 kam für die Mieterschaft also nicht überraschend.
Es geht nicht «um maximalen Gewinn»
In der Berichterstattung und in Leserbriefen entsteht der Eindruck, der Gemeinderat wolle die Liegenschaft möglichst gewinnbringend abstossen. Das Gegenteil ist der Fall. Dem Gemeinderat geht es darum, sorgsam mit Steuergeldern umzugehen und eine Lösung zu finden, bei der die voraussichtlich hohen Sanierungskosten das Gemeindebudget nicht oder weniger stark belasten.
Die Gemeinde stellt klare Auflagen an einen allfälligen Verkauf: Der Garten von rund 450 m² wird abparzelliert und verbleibt dauerhaft als Teil des Kurparks im Gemeindeeigentum. Für das Erdgeschoss werden verbindliche Nutzungsauflagen im Grundbuch eingetragen, die eine öffentlich zugängliche, belebende Nutzung sicherstellen. Die Liegenschaft soll nicht an den Meistbietenden veräussert werden, sondern an eine Käuferschaft, die die Absichten und Interessen der Gemeinde teilt. Dass sich der erzielbare Erlös durch den Wegfall des Gartens und die Einschränkungen im Erdgeschoss erheblich vermindert, nimmt der Gemeinderat bewusst in Kauf.
Auch ohne Verkauf müssten die Mieten steigen
Die Liegenschaft steht im kantonalen Inventar der schützenswerten Bauten. Eine fachgerechte Sanierung unter denkmalpflegerischen Auflagen verursacht substanzielle Kosten. Nach einer Sanierung müssten die Mietkonditionen entsprechend angepasst oder von der Gemeinde subventioniert werden. Der Gemeinderat sucht deshalb auch nach Möglichkeiten, den Sanierungsaufwand möglichst gering zu halten und dennoch allen Anforderungen, insbesondere auch beim Brandschutz, gerecht zu werden.
Ideen aus der Bevölkerung
Aus der Bevölkerung wurden auch Vorschläge eingebracht, wonach die Gemeinde Eigentümerin der Liegenschaft bleiben und einzelne Wohnungen als Stockwerkeigentum veräussern könnte, um die Sanierungskosten teilweise zu tragen. Der Gemeinderat schliesst diese Option nicht aus. Sie wird im Rahmen der Gespräche mit möglichen Interessenten sorgfältig geprüft. Zu beachten ist, dass in diesem Fall die Kosten für Planung und Realisierung der Sanierung das Gemeindebudget allerdings zusätzlich belasten würden.
Wer entscheidet?
Über den Verkauf der Liegenschaft und mögliche Optionen entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne. Ohne ein Ja der Stimmbevölkerung findet kein Verkauf statt. Der Gemeinderat wird der Bevölkerung eine Vorlage mit einem konkreten Verkaufspreis, klaren Auflagen und einem geprüften Käufer vorlegen.