Tempo 30 Kantonsstrasse/Seestrasse – Gesuch Vitznau mit hoher Priorität
Die kantonale Abstimmung zur Initiative «Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen» wird vom 18. Mai voraussichtlich auf den 30. November 2025 verschoben. Grund dafür ist, dass die Anpassung der Strassenverkehrsverordnung durch den Regierungsrat erst nach dem laufenden Vernehmlassungsverfahren erfolgen kann. So ist sichergestellt, dass für eine allfällige Volksabstimmung die nötigen rechtlichen Grundlagen zur Tempo-30-Praxis vorliegen.
Bis zum Entscheid des Regierungsrates wird mit der Umsetzung neuer Tempo-30-Zonen zugewartet. Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) prüft derzeit hängige und neue Gesuche der Gemeinden anhand der aktualisierten Kriterien aus dem ergänzten Planungsbericht. Diese Arbeit läuft parallel zum Vernehmlassungsverfahren.
Die Beschlüsse werden so vorbereitet, dass sie ab Herbst 2025 – bei positiver Beurteilung – schrittweise veröffentlicht werden können. Das Gesuch der Gemeinde Vitznau wird dabei prioritär behandelt.