Anpassung der Anschluss- und Betriebsgebühren der Wasserversorgung und der Siedlungsentwässerung Vitznau ab 1. Juli 2024
Am 12. August 2024 hat der Gemeinderat die Bevölkerung anlässlich einer Informationsveranstaltung über die Anpassung der Betriebsgebühren für die Wasserversorgung und die Siedlungsentwässerung informiert. Die neuen Tarife gelten ab 1. Juli 2024. Die Rechnungsstellung erfolgt im Juli 2025.
Die letzte Teilrevision der Vollzugsordnungen zum Wasserversorgungsreglement (WVR) und zum Siedlungsentwässerungsreglement (SER) wurde am 1. Juli 2019 vorgenommen. Seitdem haben sich sowohl die betrieblichen Anforderungen als auch die finanziellen Rahmenbedingungen geändert, was eine erneute Überprüfung notwendig machte. Im Auftrag des Gemeinderates hat das Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger AG eine umfassende Neubeurteilung der Finanzierung der Wasserversorgung und der Siedlungsentwässerung durchgeführt. Aufgrund dieser Analyse werden folgende Tarifanpassungen vorgenommen:
Wasserversorgung:
- Grundgebühr: Neu CHF 0.17 (bisher CHF 0.15) pro m³
- Mengengebühr: Neu CHF 1.55 (bisher CHF 1.45) pro m³
Neu eingeführt wird Artikel 10:
Art. 10 Kostentragung Einmessen und Nachführung Kataster:
Gestützt auf Art. 61 WVR wird der Aufwand für das Einmessen von privaten Anlagen und die Nachführung im Kataster den Verursachern in Rechnung gestellt.
Siedlungsentwässerung:
- Grundgebühr: Neu CHF 0.19 (bisher CHF 0.17) pro m³
- Mengengebühr: Neu CHF 1.85 (bisher CHF 1.75) pro m³
Neu eingeführt werden Artikel 12 und Artikel 13:
Art. 12 Kostentragung Einmessen und Nachführung Kataster:
Gestützt auf Art. 49 SER wird der Aufwand für das Einmessen von privaten Abwasseranlagen und die Nachführung im Kataster den Verursachern in Rechnung gestellt.
Art. 13 Separate Messung nicht abgeleiteter Mengen:
Laut Art. 45 Abs. 6 SER ist, wenn ein wesentlicher Teil des Frischwassers nicht abgeleitet wird, dieser Teil separat zu messen, um eine Mengenreduktion zu gewähren. Es werden nur Messungen akzeptiert, die mit von der Wasserversorgung gemieteten und plombierten Wasserzählern durchgeführt wurden.
Diese Anpassungen dienen dazu, die Kosten für die Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung gerechter zu verteilen und sicherzustellen, dass die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur weiterhin finanziert werden können.