Badeverbot an den SGV-Landestellen

7. Juni 2024

Das Mitfahren auf dem Ruder oder am Schaufelradkasten der Dampfschiffe sowie das Hineinspringen in der Nähe der Motorschiff-Antriebsschrauben sind lebensgefährlich.

Der lange Bremsweg der Schiffe, rotierende Schaufelräder der Dampfschiffe, die Sogwirkung der Motorschiff-Antriebsschrauben, eine verdeckte Sicht der Schiffsführer auf dem Schiffsrumpf und die schlechte Erkennbarkeit der Schwimmer im Wasser allgemein stellen lebensbedrohliche Gefahren für die Badenden dar. Aus diesen Gründen ist das Baden im Bereich der SGV-Landestellen strengstens verboten.

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