Leistungsauftrag «Schule» unter Dach und Fach

17. Mai 2024

Ende April verabschiedete der Gemeinderat den Leistungsauftrag der Schule Vitznau. Dieser bildet das zentrale Führungsinstrument für Gemeinderat, Bildungskommission und Schule. Der Leistungsauftrag basiert auf der Gemeindestrategie 2022 – 2030 und berücksichtigt kantonale Vorgaben.

Der für den Gemeinderat relevante politische Teil des Leistungsauftrages umfasst das Kalenderjahr 2025. Unsere Bildungskommission mit Entscheidungskompetenz sorgt anschliessend für die zielführende Umsetzung der politischen Ziele. Parallel dazu gewährleistet sie die Erfüllung des betrieblichen Leistungsauftrages. Beide Leistungsaufträge werden jährlich durch die Bildungskommission überarbeitet, aktualisiert und dem Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet.

Der Gemeinderat attestiert der Schule insgesamt eine sehr gute Qualität. Dies gilt sowohl für das vom Gemeinderat festgelegte kommunale Bildungsangebot als auch für die ergänzenden Dienstleistungen, beispielsweise die Tagesstrukturen. Die kurzfristige Schülerzahlprognose ist eingetroffen. Das Bevölkerungswachstum in Vitznau hält an. Dies führt unter anderem zur Eröffnung einer zusätzlichen Primarklasse auf das Schuljahr 2024/2025. Die Klasse ist ebenfalls im Schulhaus untergebracht; demgegenüber ziehen Schulleitung, Schulsekretariat, Schulsozialarbeit, die integrative Förderung und Logopädie in den seitens der Stimmberechtigten bewilligten Pavillon (Provisorium). Dadurch findet für die Kinder dieser schulbegleitende Unterricht ab Sommer 2024 im Pavillon statt. Gemeinderat und Bildungskommission rechnen weiterhin mit steigenden Schülerzahlen und einem überproportionalen Mehrbedarf an Tagesstrukturen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Bildungskommission mit der Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen betreffend Rahmenbedingungen und Anforderungen zur Beibehaltung eines hochwertigen und attraktiven Schul- und Betreuungsangebotes im Innen- und Aussenbereich beauftragt. Ein wichtiger Bestandteil dabei bleibt die optimierte Nutzung des bereits bestehenden Schulraumes, zum Beispiel durch konsequenten Miteinbezug des Gangbereiches als Erweiterung der Lernlandschaften. Dies setzt allerdings bauliche Massnahmen voraus.

Der Gemeinderat dankt der Bildungskommission und der Schulleitung für die umsichtige Vorbereitung der beiden Leistungsaufträge. Er freut sich auf eine Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit in der kommenden Legislaturperiode mit den neu zusammengesetzten Gremien.

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