Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2024

10. Mai 2024

Aktenauflage ab 10. Mai 2024

Ab Freitag, 10. Mai 2024 liegen die Botschaft und die Akten zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2024 auf der Gemeindeverwaltung und unter www.vitznau.ch öffentlich zur Einsichtnahme auf. Den Stimmberechtigten werden folgende Geschäfte unterbreitet:

  1. Genehmigung des Jahresberichts 2023 der Gemeinde Vitznau
    1. Jahresrechnung 2023
    2. Bericht zur Umsetzung des Legislaturprogramms
    3. Berichte zu den Aufgabenbereichen
    4. Bericht und Antrag des Gemeinderates
    5. Bericht und Antrag der Rechnungs- bzw. Controllingkommission
    6. Bericht und Antrag der Rechnungs- bzw. Controllingkommission für die Aufgaben des strategischen Controllingorgans
    7. Kontrollbericht der Finanzaufsicht zur Rechnung 2022
  2. Genehmigung Reglement für kommunale Beiträge an Kulturanlässe
  3. Gesamterneuerungswahlen des Urnenbüros, der Rechnungs- und der Bildungskommission für die Amtsperiode 2024 bis 2028
  4. Einbürgerung Silvia Urbon mit Kaia Luisa
  5. Verschiedenes / Umfrage

Einladung

Der Gemeinderat lädt alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie Gäste herzlich zur Gemeindeversammlung vom Montag, 27. Mai 2024, 20.00 Uhr in der Turnhalle des Primarschulhauses ein. Im Anschluss an die Gemeindeversammlung wird ein Apéro offeriert.

 

Die Gemeinde Vitznau will künftig Kulturanlässe finanziell stärker unterstützen

Die vom Unternehmer Peter Pühringer im Jahre 2011 an die Gemeinde bezahlte „Donation“ von ursprünglich CHF 5 Mio. wurde bis 2015 jeweils verwendet, um Verlustabschlüsse der Gemeinde zu verhindern, welche nach signifikanten Senkungen des Steuerfusses entstanden sind. Seit 2016 waren solche Entnahmen nicht mehr notwendig, um befriedigende Jahresabschlüsse zu erzielen. Auf dem Donationskonto verblieb per 31. Dezember 2018 ein Betrag von CHF 2‘071‘000.

Im Zusammenhang mit zunehmenden kulturellen Aktivitäten – nicht zuletzt auch dank dem neu erstellten Kammermusiksaal beim Hotel «Das Morgen» – erhält die Gemeinde immer wieder zusätzliche Anfragen betreffend Unterstützung von Anlässen. Dieser Trend zur Belebung des Dorfes wird vom Gemeinderat generell sehr begrüsst und es ist erfreulich, wenn immer wieder auch neue Events von lokalen Veranstaltern im Kammermusiksaal durchgeführt werden können. Der Gemeinderat beantragt nun, dass künftig jährlich 2 % des in der Donation verbliebenen Betrags zusätzlich zur Unterstützung der kulturellen Aktivitäten eingesetzt werden können. Insbesondere sollen auch Vereine, die öffentliche Anlässe für die Bevölkerung organisieren, davon profitieren.

Für die Umsetzung dieses Vorhabens ist die Verabschiedung eines Reglementes durch die Gemeindeversammlung notwendig. Dieses wird den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2024 vorgelegt.

Das vollständige Reglement finden Sie unter Reglement Kulturforderung.

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