Zentrale Anlaufstelle und Info-Webseite Kanton Luzern

Aktuelle Informationen des Kantons Luzern

Für Fragen aller Art hat der Kanton Luzern eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet (private Unterbringung von Flüchtenden, Freiwilligenarbeit, Angebote von Mietobjekten oder Aufenthaltsregelungen). Diese Infoline zur Ukrainekrise ist unter Telefon +41 41 228 73 73 jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Schriftliche Anfragen können per Mail an infoline.ukraine@lu.ch gerichtet werden.

Mitteilung des Kantons Luzern (9. März 2022)

 

Empfangsstelle auf dem Inseli Luzern

Der Kanton Luzern richtet per Montag, 21. März 2022, eine zentrale Anlaufstelle für Schutzbedürftige auf dem Inseli ein. Beim sogenannten First Contact Point können sich die Betroffenen nach ihrer Ankunft im Kanton melden. Mitarbeitende der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen nehmen sie in Empfang und organisieren sowohl die Unterbringung als auch den Transport zu den Unterkünften.

Alle ukrainischen Schutzsuchenden können sich beim First Contact Point melden, auch wenn sie noch nicht in einem Bundesasylzentrum registriert wurden.

 

Ukraine-Krise: 200 Plätze für Schutzbedürftige auf der Luzerner Allmend eingerichtet

Um weitere schutzsuchende Menschen aus der Ukraine unterbringen zu können, bereitet der Kanton Luzern in der Mehrzweckhalle auf der Luzerner Allmend weitere 200 Plätze vor. Mit diesen Plätzen kann eine kurzfristige Erstunterbringung sichergestellt werden. Die neue Unterkunft steht ab dem 15. April 2022 bereit und ist bis auf Weiteres in Betrieb.

 

Freiwilliges Engagement

Ich habe freien Wohnraum, den ich geflüchteten Menschen zur Verfügung stellen möchte. Wo kann ich mich melden?

Die Aufnahme von Schutzbedürftigen, die Zuflucht aus dem Krisengebiet suchen, erfolgt koordiniert durch den Bund. Der Kanton sorgt zusammen mit den Gemeinden dafür, dass die entsprechenden Kapazitäten bereitstehen, falls ukrainische Schutzsuchende nach Luzern kommen sollten. Wenn Sie freien Wohnraum für die Unterbringung von ukrainischen Personen anbieten können, wenden Sie sich bitte an die zentrale Anlaufstelle via Infoline.

Telefon: +41 41 228 73 73 (Montag - Freitag, 08.00 bis 17.00 Uhr)
E-Mail: infoline.ukraine@lu.ch

Ich möchte mich freiwillig engagieren. Wo kann ich mich melden, um mitzuhelfen?

Interessierte Personen können sich bei der Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit der DAF melden, um Ihre Personalien und die gewünschten Tätigkeitsbereiche anzugeben.

Der Verein "zäme läbe" organisiert Treffen für Freiwillige, um Angebote zu planen und zu koordinieren.
www.zämeläbe-seegemeinden.ch
 

Wohin kann ich Geld spenden? 

Neben der Glückskette (www.glueckskette.ch) sammeln momentan viele weitere etablierte Hilfswerke in der Schweiz für die kriegsbetroffenen Menschen in der Ukraine: Unter https://zewo.ch/de/spenden-ukraine/ hat die Zertifizierungsstelle für Non-Profit-Organisationen (Zewo) eine Liste an vertrauenswürdigen Hilfswerken publiziert, die für die Ukraine sammeln. 

Wer hilft mir bei weiteren Fragen weiter? 

Für weitere Fragen steht die zentrale Anlaufstelle des Kantons Luzern zur Verfügung (siehe oben). Zudem beantwortet das Staatssekretariat für Migration SEM auf seiner Webseite Fragen zum Krieg in der Ukraine.

 

Einreise und Aufenthalt

Sind Sie ukrainische Staatsbürgerin oder ukrainischer Staatsbürger und in die Gemeinde Vitznau eingereist?

Ukrainische Staatsangehörige, die über einen gültigen biometrischen Reisepass verfügen, können für einen bewilligungsfreien Aufenthalt von maximal 90 Tagen in die Schweiz einreisen. Melden Sie sich in diesem Fall bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Vitznau.

Angesichts des Krieges in der Ukraine wird die bewilligungsfreie Einreise auch dann gewährt, wenn kriegsbetroffene ukrainische Staatsangehörige keinen biometrischen Reisepass besitzen, ihre ukrainische Staatsangehörigkeit aber auf andere Weise nachweisen können. Melden Sie sich nach der Einreise beim kantonalen Amt für Migration, um ein Visum zu erhalten, und danach bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Vitznau.

Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an das kantonale Amt für Migration oder besuchen Sie die Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.

Unterlagen für die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Vitznau:

Damit wir Sie registrieren können, bitten wir Sie, folgende Unterlagen für die Anmeldung mitzubringen:

  • Bestätigung Einreichung Gesuch um Gewährung vorübergehenden Schutzes für Personen aus der Ukraine (falls vorhanden)
  • Pass
  • Arbeitsvertrag (falls vorhanden)

Kontakte:

Einwohnerkontrolle Vitznau
E-Mail: gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch
Telefon: +41 41 399 02 20

Amt für Migration, Kanton Luzern
Telefon: +41 41 228 77 81 (Asyl)
Montag bis Mittwoch und Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 17.00 Uhr

Vorübergehend erleichterte Einreisebedingungen für Hunde und Katzen aus der Ukraine (BLV)

Die Schweiz gewährt für Heimtiere (Hunde und Katzen), die ihre aus der Ukraine geflüchteten Besitzer begleiten, ausnahmsweise die Einreise in die Schweiz, selbst wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind. Die Tierbesitzer müssen das Formular PU-22 (siehe Download unten) ausfüllen und per E-​​Mail (petsukraine@blv.admin.ch) zukommen lassen.

Anforderungen an Wohnraum seitens privater Vermieter

Seit Beginn des Ukraine-Krieges werden der DAF seitens privater Vermieter diverse Mietangebote unterbreitet. Die DAF ist seit Längerem dabei, diese Angebote systematisch aufzuarbeiten und wird voraussichtlich bis Ende Mai 2022 mit allen Anbietern in Kontakt gewesen sein. Leider zeigt sich dabei, dass viele der angebotenen Objekte die Anforderungen an zumutbaren Wohnraum nicht erfüllen und deshalb nicht berücksichtigt werden können.

Für die Unterbringung für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer muss der Wohnraum folgende Anforderungen erfüllen: 

  • Der Wohnraum muss über eine notwendige und funktionstüchtige Infrastruktur verfügen, die Folgendes beinhaltet: Kochherd, Backofen, Kühlschrank, Warmwasser, WC, Dusche oder Badewanne, Zugang zu einer Waschmaschine, Wäschehängeplatz oder Tumbler, Heizung
     
  • Bewohn- und zumutbarer Wohnraum bedeutet, dass das Mietobjekt keine Mängel wie z.B. unzureichende Raumtemperatur, übermässige Feuchtigkeit/Wassereintritt, defekte Elektroleitungen usw. aufweist.
     
  • Eine Distanz von 30 Gehminuten bis zum nächsten Anschluss an den öffentlichen Verkehr ist zumutbar.
     
  • Telefon-/TV-Anschlüsse sind nicht Standard, aber in der Regel vorhanden.

Es steht der DAF offen, ob sie die vermittelten Wohnungen, je nach Grösse, als familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaften oder aus als Zweck-Wohngemeinschaften nutzt.

Wohnraumangebote nimmt die DAF gerne weiterhin direkt entgegen. So wie verschiedene andere Kantone arbeitet auch der Kanton Luzern nicht mit Campax und der Flüchtlingshilfe zusammen, sodass die DAF von Angeboten, welchen diesen Organisationen unterbreitet wurden, keine Kenntnis hat.

Schule

Alle Kinder im Alter von fünf bis 16 Jahren haben ein Recht auf Bildung an ihrem Aufenthalts-/Wohnort, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Haben Sie ein Asylgesuch gestellt?

In diesem Fall ist der Kanton für die Schulbildung der Kinder zuständig. Wenden Sie sich bitte an die kantonale Dienststelle für Volksschulbildung, Schulangebote Asyl.

Schulangebote Asyl
Telefon: +41 41 228 79 40

Sind Sie direkt in die Gemeinde Vitznau eingereist und halten sich hier bei Verwandten, Freunden oder sonstigen Gastgebern auf?

Hier ist die Gemeinde-Schule zuständig. Bitte wenden Sie sich an den Schulleiter:
E-Mail: schulleitung@vitznau.lu.ch
Telefon: +41 41 399 02 41

Gratisnutzung des öffentlichen Verkehrs endet am 31. Mai

Vom 1. März bis 31. Mai 2022 konnten Kriegsvertriebene aus der Ukraine, die den Schutzstatus S beantragt oder erhalten hatten, den öffentlichen Verkehr in der Schweiz auf den GA-Bereichsstrecken kostenlos nutzen. Die einfache, schweizweit einheitliche Lösung half in der ersten Phase des Ukrainekriegs, dass sich die Kantone organisieren und die Flüchtenden unkompliziert notwendige Behördengänge absolvieren konnten.

Mittlerweile haben Bund und Kantone die entsprechenden Abläufe in der Registrierung und Betreuung der Ukraine-Flüchtenden aufgebaut. Deshalb hat die Alliance SwissPass, die Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz, in Absprache mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) beschlossen, das befristete Angebot nicht zu verlängern und per 1. Juni 2022 zur ursprünglichen Regelung zurückzukehren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Vorderhand unverändert bestehen bleibt die Regelung, dass aus der Ukraine geflüchtete Personen den öffentlichen Verkehr kostenlos für die Einreise zu ihrem Bestimmungsort in der Schweiz oder die Durchreise nützen dürfen.

Für alle anderen Reisen im öffentlichen Verkehr, die nicht im Zusammenhang mit einer behördlichen Anordnung stehen, müssen ab dem 1. Juni 2022 reguläre Fahrausweise gekauft werden.

Wichtig zu wissen: 

  • Im Rahmen der Auszahlungen der Asylsozialhilfe durch die DAF erhalten Bezügerinnen und Bezüger eine Ortszulage, welche die Fahrkosten einer Tageskarte (Passepartout) decken für den monatlichen Kontakt mit dem Sozialdienst Schutzbedürftige.
     
  • Für den Besuch von Deutschkursen werden pro erwachsene Person die Abonnementskosten für die Kursdauer vergütet, um den Kursort zu erreichen.
     
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, welche das Schulangebot Asyl «Fremdsprachige junge Erwachsene (FJE)» bei der Dienststelle Volksschulbildung (DVS) besuchen, erhalten ebenfalls die Abonnementskosten vergütet.
     
  • Weiter werden ÖV-Kosten via Asylsozialhilfe erstattet, wenn diese durch die Wahrnehmung von Terminen im Zusammenhang mit der medizinischen Grundversorgung entstehen.

Bevölkerungsschutz

Eine kriegerische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Schweiz erscheint zum heutigen Zeitpunkt als unwahrscheinlich. Deshalb sind derzeit keine besonderen Vorkehrungen im Bereich Bevölkerungsschutz notwendig. Alle wesentlichen Informationen zu den Themen Schutzräume, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung, Notvorrat und Jodtabletten finden Sie hier.

Die definitive Bekanntgabe der Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen erfolgt erst dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert und durch die Behörden angeordnet wird. Gemäss dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sind zurzeit für die Bevölkerung keine besonderen Massnahmen nötig.
Aktuelle Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz

Dokumente

Name
PU-22_Form_Pets_Ukraine_Switzerland_04_22.pdf Download 0 PU-22_Form_Pets_Ukraine_Switzerland_04_22.pdf