Gemäss dem Bundesgesetz über die Familienzulagen sowie dem kantonalen Familien­zulagen­gesetz haben neben Arbeitnehmenden auch Nichterwerbstätige in bescheidenen wirtschaftlichen Ver­hält­nissen Anspruch auf Kinder- und Aus­bil­dungs­zulagen. Seit 2013 kommen gesamt­schweizerisch auch Selb­stän­dig­er­wer­bende in den Genuss von Familienzulagen. Unter folgender Seite finden Sie weitere Informationen zu den Familienzulagen: Familienzulagen (FAK / FLG)

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