Ergänzungsleistungen (EL)
Personen ohne Rentenanspruch, weil sie keine oder zu wenig lang AHV- und IV-Beiträge bezahlt haben, können unter gewissen Voraussetzungen auch einen EL-Anspruch haben.
Es bestehen zwei Kategorien von Ergänzungsleistungen:
- jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden und
- Vergütung von Krankheitskosten und Behinderungskosten.
Unter folgender Seite finden Sie weitere Informationen zu den Ergänzungsleistungen: Ergänzungsleistungen (EL)
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| AHV-Zweigstelle | +41 41 399 02 20 | gemeindeverwaltung@vitznau.ch |