Der Gemeinderat Vitznau hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2019 neue Weisungen für das Abbrennen von Feuerwerken bzw. das Steigenlassen von Himmelslaternen beschlossen. Wir verweisen zwingend auf den Inhalt dieser Weisungen.

Die Feuerwerke vom 1. August sowie 31. Dezember sind nicht bewilligungspflichtig.

Feuerwerke, welche vor 22.00 Uhr gezündet werden und bis dann auch fertig abgebrannt sind, unterliegen nicht der Bewilligungspflicht. Diese sind lediglich meldepflichtig (per E-Mail) sowie müssen sie aufgrund der Lärmimmissionen in der Wochenzeitung (Inserat per E-Mail) publiziert werden.

 

Gesuchsteller Feuerwerkzauber.ch GmbH
Datum und Zeit Samstag, 30. September, ca. 21.50  - 22.00 Uhr
Ort Vierwaldstättersee, ca. 200 m vor dem PFG Real Estate AG

 

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