Die Ehescheidung muss beim zuständigen Gericht im Wohnsitzkanton eines Eheteils beantragt werden.

Die Scheidung kann von den Eheleuten gemeinsam oder nur von einem Eheteil beim Gericht beantragt werden. Dabei ist es nicht erforderlich, Gründe darzulegen, die zur Scheidung führen.

Weitere Informationen zur Namensänderung finden Sie beim Regionalen Zivilstandsamt Luzern.

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