Ehescheidung
Die Ehescheidung muss beim zuständigen GerichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. im Wohnsitzkanton eines Eheteils beantragt werden.
Die Scheidung kann von den Eheleuten gemeinsam oder nur von einem Eheteil beim Gericht beantragt werden. Dabei ist es nicht erforderlich, Gründe darzulegen, die zur Scheidung führen.
Weitere Informationen zur Namensänderung finden Sie beim Regionalen Zivilstandsamt LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Regionales Zivilstandsamt | +41 41 208 82 31 | zivilstandsamt@stadtluzern.ch |