Anerkennung eines Kindes
Die Anerkennung regelt das rechtliche Verwandschaftsverhältnis zwischen dem leiblichen Vater und dem Kind. Sie kann vor oder nach der Geburt bei jedem Regionalen Zivilstandsamt in der Schweiz vorgenommen werden. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen des Regionalen Zivilstandsamtes Luzern: Anerkennung eines Kindes / VaterschaftsanerkennungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Regionales Zivilstandsamt | +41 41 208 82 31 | zivilstandsamt@stadtluzern.ch |