Publikationsfreie Zeit Baugesuche
Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Bauherrinnen und Bauherren
Wie jedes Jahr werden im Sinne der Gleichbehandlung über Weihnachten und Neujahr keine neuen Baugesuche publiziert.
Die letzte Möglichkeit für eine Publikation (öffentliche Auflage) im ordentlichen Verfahren (20 Tage) erfolgt daher ab bzw. am Montag, 30. November 2026 (letzte Publikation Kantonsblatt: Sa., 28. November), insofern ein vollständiges Baugesuch digital (eBAGE+) und 2fach unterschrieben in Papierform bis spätestens Montag, 23. November 2026 beim Bauamt vorliegt.
Baugesuche, die ggf. im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden können, müssen vollständig digital im eBAGE+ und 2fach unterschrieben bis spätestens 7. Dezember 2026 vollständig vorliegen.
Baugesuche, die nicht vollständig oder nicht zeitgerecht eingereicht werden, können erst wieder im neuen Jahr publiziert werden.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Ihr Bauamt Vitznau