Nationalfeiertag: Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer
Der Kanton Luzern erlebt eine ausgeprägte Trockenheitsphase. Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag bleibt es auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive der Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1. August- oder Höhenfeuer zu entfachen. Da gleichzeitig auch die Grundwasserstände im Kantonsgebiet tief sind, sollte Trinkwasser bewusst und sparsam genutzt werden.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Luzern weiterhin ein absolutes Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter davon entfernt. Im gesamten Kantonsgebiet sind zudem Feuerwerk, 1.-August- und Höhenfeuer, offene Feuerstellen, Einweggrills sowie Himmelslaternen verboten. Wegen der sehr tiefen Grundwasserstände wird die Bevölkerung ausserdem gebeten, Trinkwasser sparsam zu verwenden und die Vorgaben der Gemeinden und Wasserversorgungen einzuhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Luzern: Verbot von Feuerwerk und 1. August-FeuerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.