Waldbrandbeurteilung gross - Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (50m)
Die anhaltende Trockenheit und Hitze hat die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter erhöht.
In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen, dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern erlässt der Kanton deshalb ab Donnerstag, 25. Juni 2026 12:00 Uhr:
Gesamtbeurteilung 4: gross
Massnahme: Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (50m)
Weitere InformationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln finden Sie im Internet.
Zugehörige Objekte
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| Medienmitteilung Trockenheit (PDF, 105 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Trockenheit |
| Allgemeinverfügung Feuerverbot Wald und Waldesnähe (PDF, 691 kB) | Download | 1 | Allgemeinverfügung Feuerverbot Wald und Waldesnähe |