Gemeinderat beantragt Verkauf der Liegenschaft Kapellmatt – Stimmberechtigte entscheiden an der Urne

22. Mai 2026

Hintergrund

Die Stimmberechtigten haben an der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 dem Kauf der Liegenschaft Kapellmatt an der Seestrasse 56 zugestimmt. Hintergrund des Kaufs war die begründete Sorge, dass spekulative Kräfte die Entwicklung des Dorfkerns über Jahre hinaus beeinträchtigen könnten, wie dies bei der Nachbarsliegenschaft «Alte Post» der Fall war. Zugleich bot sich die Gelegenheit, den Kurpark um rund 450 m² zu vergrössern.

Beide Ziele wurden erreicht: Die Liegenschaft ist heute im Eigentum der Gemeinde und damit vor Spekulation geschützt. Die Parkfläche wurde gesichert. Mit dem Kauf hat die Gemeinde zudem die Voraussetzung geschaffen, die künftige Nutzung im Dorfkern aktiv mitzugestalten.

Warum ein Verkauf?

Der Gemeinderat hat im Rahmen seiner Immobilienstrategie die Aufgaben der Gemeinde im Immobilienbereich grundlegend überprüft. Die Vermietung von Wohnungen und Ferienwohnungen gehört nicht zu den Kernaufgaben einer Gemeinde. Die damit verbundene Bewirtschaftung bindet personelle und finanzielle Ressourcen, die für die eigentlichen öffentlichen Aufgaben benötigt werden.

Hinzu kommt, dass die Liegenschaft Kapellmatt einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweist. Die notwendigen Investitionen in die Bausubstanz würden die Gemeinde in den kommenden Jahren stark belasten. Diese Mittel werden für die Erfüllung der Kernaufgaben im Bildungs- und Infrastrukturbereich benötigt.

Verkauf unter Auflagen

Sollten die Stimmberechtigten dem Verkauf zustimmen, soll dieser nicht vorbehaltlos erfolgen. Der Gemeinderat sieht folgende Auflagen vor:

Abparzellierung: Der dem Wohnhaus vorgelagerte Garten (rund 450 m²) soll abparzelliert werden und dauerhaft als Erweiterung des Kurparks im Eigentum der Gemeinde verbleiben.

Nutzungsauflage Erdgeschoss: Im Kaufvertrag sollen verbindliche Nutzungsauflagen für das Erdgeschoss festgelegt werden. Ziel ist, eine öffentlich zugängliche, das Dorfleben belebende Nutzung sicherzustellen und eine rein private Abschottung des Erdgeschosses zu verhindern.

Qualitative Vorgaben: Die Gemeinde sucht Eigentümer, die bereit sind, die Liegenschaft sorgfältig zu sanieren und zur Attraktivität des Dorfkerns beizutragen. Der höchste Preis allein wäre nicht ausschlaggebend.

Mit diesen Auflagen will der Gemeinderat die strategischen Interessen der Gemeinde sichern: Der Kurpark soll vergrössert, die Erdgeschossnutzung im Dorfkern öffentlich wirksam erhalten und die Liegenschaft vor Spekulation geschützt werden.

Zusammenarbeit mit den künftigen Eigentümern

Der Gemeinderat legt Wert auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den künftigen Eigentümern. Die Kapellmatt liegt an zentraler Lage im Dorfkern mit Seezugang und ist Teil eines attraktiven Ensembles mit Kurpark und Seepromenade. Die Gemeinde ist überzeugt, dass eine hochwertige Sanierung und eine belebende Erdgeschossnutzung sowohl im Interesse der neuen Eigentümer als auch der Gemeinde liegen.

Mietverhältnisse

Um die Voraussetzungen für einen möglichen Verkauf zu schaffen, wurden die bestehenden Mietverhältnisse mit einer grosszügigen Frist auf den 30. September 2028 gekündigt. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass dies für die betroffenen Mieterinnen und Mieter eine Veränderung bedeutet, und hat deshalb frühzeitig und mit angemessener Vorlaufzeit informiert.

Vorgehen und Urnenabstimmung

Der Verkauf der Liegenschaft Kapellmatt unterliegt der Urnenabstimmung. Der Entscheid liegt bei den Stimmberechtigten.

Damit die Stimmbevölkerung über eine konkrete Vorlage mit einem verbindlichen Verkaufspreis und klaren Auflagen abstimmen kann, wird die Gemeinde die Liegenschaft vorgängig in einem strukturierten Bieterverfahren ausschreiben. Dieses Verfahren dient ausschliesslich der Preisfindung und der Prüfung geeigneter Käufer. Ein Verkauf kommt erst zustande, wenn die Stimmberechtigten an der Urne zugestimmt haben. Ohne dieses Ja findet kein Verkauf statt.

Der Gemeinderat wird die Bevölkerung zu gegebener Zeit über den Wortlaut der Abstimmungsvorlage und die Ergebnisse des Bieterverfahrens informieren.

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