Bekanntmachung neues Baugesuch Nr. 2025-5343 Ersatzbau Wohnhaus

10. November 2025

Baugesuch-Nr.:

2025-5343

Öffentliche Auflage:

10.11. bis 30.11. 2025 (ordentliches Verfahren)

Bauvorhaben:

Ersatzbau Wohnhaus, 2 Wohnfässer

Gesuchsteller/In / Grundeigentümer:

Mischa Hofer, Hinterbergen 2, Vitznau

Planverfasser:

Zimmerei Hirschi AG

Adresse und Ort:

GS 301, 302, Hinterbergen 2 & 3, GB Vitznau

Zone:

Landwirtschaftszone

Im Sinne des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) vom 7. März 1989 sowie des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Vitznau zeigen wir Ihnen hiermit das oben genannte Bauvorhaben formell an.

Das Baugesuch liegt während 20 Tagen vom 10.11. bis 30.11. 2025 (ordentliches Verfahren) bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten im angegebenen Zeitraum öffentlich auf, dort können Sie das Baugesuch einsehen.

Die digitale Einsichtnahme ist ebenfalls vom 10.11. bis 30.11. 2025 möglich, wenn Sie sich unten bei "Login" registrieren und einloggen. Den Code erhalten Sie nach der Registrierung unter «Zugangscode per E-Mail erhalten» per E-Mail.

Wichtig: Der Code wird nicht vom Bauamt verschickt, er generiert sich automatisch. Kontrollieren Sie auch Ihren Spamordner bei Ihren Mails. Bei gmail-Adressen liegt derzeit ein Problem vor. Wir lassen daran arbeiten, dass das Problem behoben wird.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen können mit einem Antrag und Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel bei der Gemeindeverwaltung Vitznau zuhanden des Gemeinderates, Dorfplatz 6, 6354 Vitznau, eingereicht werden. Mit der öffentlich-rechtlichen Einsprache kann die Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, mit der privatrechtlichen Einsprache die Verletzung privater Rechte geltend gemacht werden (§ 194 PBG).

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