Entfernung von Fussgängerstreifen im Baustellenbereich-Kantonsstrasse
Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Baustelle ‘alte Post’ müssen gem. Kanton Luzern (Verkehr und Infrastruktur, vif) aus Gründen der Verkehrssicherheit zwei bestehende Fussgängerstreifen im betroffenen Abschnitt entfernt werden.
Die aktuellen Gegebenheiten vor Ort – insbesondere Bauabschrankungen, Gerüststellungen und Umschlagflächen – schränken die notwendige Sichtweite bei den betroffenen Fussgängerstreifen erheblich ein. Eine sichere Querung der Strasse kann an diesen Stellen nicht mehr gewährleistet werden. Aus diesem Grund werden die entsprechenden Markierungen demarkiert und die Signale 4.11 «Standort eines Fussgängerstreifens» entfernt bzw. abgedeckt.
Alternative Querungsmöglichkeiten stehen über die umliegenden, weiterhin bestehenden Fussgängerstreifen zur Verfügung. Eine entsprechende Umleitung für den Fussgängerverkehr wird signalisiert.
Die Signalisation der Baustelle erfolgt gemäss den gesetzlichen Vorgaben der Strassenverkehrsgesetzgebung, insbesondere nach Art. 80 und 81 der Verordnung über die Strassensignalisation (SSV) sowie nach der Norm VSS 40 886 (Signalisation von Baustellen auf Haupt- und Nebenstrassen).
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und bitten um erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich der Baustelle.
Zugehörige Objekte
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