Das Kantonsgericht ist die oberste gerichtliche Behörde des Kantons Luzern. Das Kantonsgericht leitet die Gerichtsverwaltung. Es übt die Aufsicht über die kantonalen Gerichte und über die ihm unterstellten Justizbehörden aus.

Die 24 Kantonsrichterinnen und Kantonsrichter werden vom Kantonsrat gewählt. Auf Vorschlag des Kantonsgerichts wählt der Kantonsrat einen Präsidenten oder eine Präsidentin und einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin.

Die Vereinigung aller Kantonsrichterinnen und Kantonsrichter bildet das Gesamtgericht. Das Gesamtgericht nimmt die Konstituierung des Kantonsgerichts vor. Zudem erlässt das Gesamtgericht jene Verordnungen, welche in die Zuständigkeit des Kantonsgerichts fallen.

Kontakt

Kantonsgericht Luzern
1. und 2. Abteilung
Hirschengraben 16
Postfach 3569
6002 Luzern
Tel. +41 41 228 62 00

Kantonsgericht Luzern
3. Abteilung
Murbacherstrasse 21
Postfach 3569
6002 Luzern
Tel. +41 41 228 63 30

Kantonsgericht Luzern
4. Abteilung
Obergrundstrasse 46
Postfach 3569
6002 Luzern
Tel.  +41 41 228 64 36