Wer eine Alters- oder Hinterlassenenrente beansprucht, muss diesen Anspruch anmelden. Die Anmeldung ist in der Regel bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, bei der zuletzt Beiträge bezahlt wurden. Unter folgender Seite finden Sie weitere Informationen zu den AHV-Leistungen: AHV-Leistungen

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