Anpassung Gebührenverordnung zum Friedhofreglement

26. April 2024

Die Gemeindeversammlung Vitznau hat am 19. Mai 2003 das Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen der Einwohnergemeinde Vitznau genehmigt. Es wurde nach Genehmigung durch das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern auf 1. Juli 2003 in Kraft gesetzt. Gemäss Art. 34 Abs. 2 Friedhofreglement legt der Gemeinderat die Gebührenverordnung fest. Diese Gebührenverordnung wurde seit Inkrafttreten des Reglements nie angepasst.

Der Betrag von bisher CHF 600 pro Grabstein für das Gemeinschaftsgrab ist nicht mehr kostendeckend. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, die Gebühr für den Grabstein des Gemeinschaftsgrabes per 1. Mai 2024 anzupassen. Neu kostet der Grabstein pro eingemeisseltem Buchstabe / Zahl CHF 35. Das Friedhofreglement mit der neuen Gebührenverordnung ist auf der Webseite (www.vitznau.ch/reglemente) aufgeschaltet.

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