Badeverbot an den SGV-Landestellen

1. Juni 2023

Gemäss einer Mitteilung der Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) ist das Baden im Bereich der Landestelle strengstens verboten. Die meisten Badenden sind sich nicht bewusst, dass sie sich im Bereich der SGV-Landestelle in grosse Gefahr begeben. Das Mitfahren auf dem Ruder oder am Schaufelradkasten der Dampfschiffe sowie das Hineinspringen in der Nähe der Motorschiff-Antriebsschraube sind lebensgefährliche Aktionen. Der lange Bremsweg der Schiffe, rotierende Schaufelräder der Dampfschiffe, die Sogwirkung der Motorschiff-Antriebsschrauben, eine verdeckte Sicht der Schiffsführer auf den Schiffsrumpf und die schlechte Erkennbarkeit der Schwimmer im Wasser allgemein stellen lebensbedrohliche Gefahren für die Badenden dar.

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