Baugesuche | Baubewilligungsverfahren | Baustart | Baukontrollen | Förderprogramme

Baugesuche | Baubewilligungsverfahren 
Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Wenn Sie im Vorfeld Fragen zu einem geplanten Baugesuch haben, steht Ihnen das Bauamt gern zur Verfügung. Stellen Sie Ihre konkreten Fragen und Planungsunterlagen bitte per E-Mail an bauamt@vitznau.lu.ch. Sie können allerdings gern auch einen Termin vereinbaren unter: +41 41 399 02 23, um ein ausgearbeitetes Projekt zusammen zu besprechen.

Das vollständiges Baugesuch ist beim Bauamt Vitznau bitte 2-fach in Papierform und elektronisch im eBAGE Downloads Bauwesen - Kanton Luzern vollständig einzureichen. 

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Vorabklärungsgesuche sind 1-fach und elektronisch im eBAGE einzureichen.

PV-/Solaranlagen sind mit dem entsprechenden Downloads Bauwesen - Kanton Luzern sowie einem Dachaufsichtsplan beim Bauamt meldepflichtig. Das Bauamt prüft, ob geschützte oder schützenswerte Bauten betroffen sind. In dem Fall ist eine kantonale Stellungnahme erforderlich. Erst nach Bestätigung vom Bauamt, darf die Anlage installiert werden. Alles betreffend Fördergeldern finden Sie hier oder unten im Text unter "Förderprogramme Energie" und unter Dokumente".

Es werden nur vollständige Baugesuche bearbeitet, publiziert und an die kantonalen Fachstellen überwiesen. Baugespanne müssen vor der Publikation erstellt und gemeldet sein (am besten mit Einreichung des Baugesuches).

Ausnahmebewilligungen für Unterschreitungen von Grenz-, Strassen-, Gewässer- und Waldabständen können nur in begründeten Einzelfällen von der Bewilligungsbehörde (Kanton oder Gemeinderat) erteilt werden. Die Abstände gemäss Bau- und Zonenreglement (BZR) der Gemeinde sowie gemäss Kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) sind einzuhalten.

Zu beachten ist derzeit die laufende Ortsplanungsrevision. Bauvorhaben müssen derzeit nach rechtskräftigem und neuem BZR geplant und geprüft werden.

Auf der folgenden Internetseite des Kantons www.geo.lu.ch/app/bage/ stehen weitere Grundlageninformation, wie Grundbuchplan, Zonenplan, Daten zur Geologie, Gewässer, Wald, Strassen, Naturgefahren sowie Kultur- und Denkmalpflege zur Verfügung, die Sie bei der Ausarbeitung eines Bauprojektes berücksichtigen sollten.

Gestaltung und Eingliederung von Bauten

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Ein Leitfaden zur Gestaltung und Eingliederung von Bauten ist derzeit in Bearbeitung und kann noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit jedem Baugesuch für ein Neu-/Ersatzbau oder einer Anbaute sind ein Farb- und Materialkonzept, Formular siehe unten im Text unter "Dokumente", sowie farbliche Fassadenpläne einzureichen. Eine Visualisierung bei Neu- und Ersatzbauten inklusive Umgebung und angrenzender Bauten wäre für eine Beurteilung sehr hilfreich. Die Baukommission und die BOL (Beratung für das Orts- und Landschaftsbild) prüfen und beurteilen die Gestaltung und Eingliederung von Bauten. Im Dorfzentrum, bei geschützten oder schützenswerten Bauten oder Bauten im Umgebungsschutz ist die Gestaltung und Eingliederung besonders wichtig. Bauten innerhalb eines Gestaltungsplangebietes unterliegen den jeweiligen Gestaltungsplan-/Sonderbau-Vorschriften. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihr Bauvorhaben davon betroffen ist. Der Kanton Luzern hat für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone einen Leitfaden "Bauen ausserhalb der Bauzone" erarbeitet.

Gestaltungspläne
Gestaltungspläne mit den Sonderbauvorschriften sind im Internet unter bage.lu.ch/Raumplanung/Sondernutzungsplanung einsehbar (es kann pro Gestaltungsplan jeweils eine ZIP-Datei mit den rechtskräftigen Unterlagen heruntergeladen werden): 
Baugesuchsverwaltung eBAGE - Baugesuchsverwaltung eBAGE - rawi Kanton Luzern

Im Gemeindegebiet Vitznau gibt es folgende Gestaltungsplangebiete:
"Grabacher", "Huse", Sonnhalde Nord", Sonnhalde West" und "Sonnhalde Süd"

Baustart | Baukontrollen
Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn alle Bedingungen und Auflagen für eine Baufreigabe gemäss Baubewilligung erfüllt sind, das heisst, wenn alle einzureichenden Unterlagen mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Baubeginn vollständig 1-fach in Papierform und digital zur Prüfung und Genehmigung eingereicht worden sind und die schriftliche Baufreigabe vom Bauamt vorliegt. Anschliessend kann der Baubeginn mit dem vollständig ausgefüllten Baukontrollen-Meldeformular, Formular siehe unten im Text unter "Dokumente", gemeldet werden.

Alle Baukontrollen/-Abnahmen, wie Schnurgerüst-, Kanalisations-/Trinkwasser, Rohbau- und Schlussabnahme müssen mindestens 2 Wochen vor der geplanten Abnahme mit dem vollständig ausgefüllten Baukontrollen-Meldeblatt, siehe unten im Text unter "Dokumente", per E-Mail dem Bauamt gemeldet werden.

Förderprogramme Energie
In Anlehnung an das Förderprogramm des Kantons Luzern fördert die Gemeinde vom 9. Dezember 2019 (in Rechtskraft seit 01.01.2020) grundsätzlich zur Erreichung der in Artikel 5.1 erwähnten Ziele des kommunalen Reglements (RFE) zusätzlich, förderungswürdige Projekte, sofern durch den Kanton Luzern entsprechende Fördermittel bewilligt werden.

Die Dokumente sind unten im Text unter "Dokumente" einsehbar.

Dokumente

Name
Antrag Ausnahmebewilligung.pdf Download 0 Antrag Ausnahmebewilligung.pdf
Baukontrollen-Meldeblatt Vitznau.pdf Download 1 Baukontrollen-Meldeblatt Vitznau.pdf
Baumfällgesuch.pdf Download 2 Baumfällgesuch.pdf
Baustellen-Entsorgungsformular.pdf Download 3 Baustellen-Entsorgungsformular.pdf
Deklarationsformular_Frisch-Abwasser.pdf Download 4 Deklarationsformular_Frisch-Abwasser.pdf
Forderprogramm Energie 2021 des Kantons Luzern.pdf Download 5 Forderprogramm Energie 2021 des Kantons Luzern.pdf
Formular Farb- und Materialkonzept.pdf Download 6 Formular Farb- und Materialkonzept.pdf
Gesuch_um_Strassenaufbruchbewilligung_für_Gemeindestrasse.pdf Download 7 Gesuch_um_Strassenaufbruchbewilligung_für_Gemeindestrasse.pdf
Merkblatt_Solaranlagen.pdf_2023.pdf Download 8 Merkblatt_Solaranlagen.pdf_2023.pdf
Reglement zur Energieforderung.pdf Download 9 Reglement zur Energieforderung.pdf
Richtlinien Solaranlagen.pdf Download 10 Richtlinien Solaranlagen.pdf
Webflyer Förderprogramm Kanton 2021.pdf Download 11 Webflyer Förderprogramm Kanton 2021.pdf