Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prä­mien­ver­billigungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Ver­billigung der Prämien soll den anspruchs­berech­tigten Personen ein angemessener Ver­sicherungs­schutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden. Unter folgender Seite finden Sie weitere Informationen zur Prämienverbilligung: Prämienverbilligung

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