Gemeinderatswahlen vom 28. April 2024

26. April 2024

Am kommenden Sonntag, 28. April 2024 finden die kommunalen Gesamterneuerungswahlen statt.

Briefliche Stimmabgabe

Die Stimmberechtigten werden gebeten, die Wahlunterlagen auszufüllen und rechtzeitig der Post zu übergeben. Alternativ können die Wahlkuverts bis am Sonntag, 28. April 2024, 10.30 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt werden. Später eintreffende Stimmkuverts werden nicht mehr berücksichtigt.

Stimmrechtsausweis unterzeichnen

Für die briefliche Stimmabgabe wird auf die Erklärungen und Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis der Gemeinde hingewiesen. Der Stimmrechtsausweis muss bei der brieflichen Stimmabgabe unterzeichnet, und die Wahlzettel müssen zudem im grünen Kuvert verpackt sein, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig.

Öffnungszeiten Urnenbüro

Das Urnenbüro hat am Sonntag, 28. April 2024 im Foyer der Gemeindeverwaltung während einer halben Stunde, das heisst von 10.00 bis 10.30 Uhr geöffnet.

Wahlbeteiligung

Gemäss den bereits eingereichten Rückantwortkuverts liegt die Wahlbeteiligung in Vitznau bei Redaktionsschluss für die Wochenzeitung (Mittwochmorgen) bei 32.55 %. Wir danken allen Stimmberechtigten, welche das Stimmrecht bei den Wahlen bereits wahrgenommen haben oder noch ausüben werden.

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