Vormundschaftsbehörde Vitznau
Rigiweg 1
6354 Vitznau
Tel. 041 397 13 93
Fax 041 397 23 93
gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch
Wenn Sie infolge Krankheit, Alter oder anderer Begebenheiten Ihre persönlichen und/oder finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, vermitteln wir einen Beistand, Beirat oder Vormund.
Das Vormundschaftssekretariat ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen, über die der Gemeinderat als Vormundschaftsbehörde nach Gesetz und Verordnung zu entscheiden oder zu genehmigen hat.
Aufgaben der Vormundschaftsbehörde
- Besuchsrechtsregelungen (vorbehältlich Zuständigkeit des Gerichts)
- Entscheide über Errichtung und Aufhebung vormundschaftlicher Massnahmen
- Errichtung von Kindesschutzmassnahmen
- Führung der Vormundschaftskontrolle
- Genehmigung von Berichten und Rechnungen
- Prüfung von Begehren
| Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
|---|---|---|
| Montag – Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr | 13.30 – 17.00 Uhr (vor Feiertagen bis 16.00 Uhr) |
| Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr | geschlossen |
| Termine ausserhalb der Bürozeiten nach telefonischer Vereinbarung | ||
Interessante Links
- Gesetz über die Betreuung Erwachsener
- Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern
- Verordnung über die fürsorgerische Freiheitsentziehung
- Verordnung über das Vormundschaftswesen

