Teilungsamt Vitznau
Dorfplatz 6
6354 Vitznau
Tel. 041 399 02 24
Fax 041 399 02 39
gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch
Das Teilungsamt ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaftsfällen von verstorbenen Personen mit letztem Wohnsitz in Vitznau. Folgende Aufgaben gehören dazu:
- Aufnahme Sicherungsinventar
- Erstellung Erbenverzeichnis (Erbenabklärungen)
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Ehe- und Erbvertrag)
- Ausstellung von Erbbescheinigungen
- Erstellung Nachlassabrechnung
- Öffentliches Inventar
- Amtliche Mitwirkung bei Erbteilungen
- Berechnung der Erbschaftssteuern (Erbschaftssteuerentscheid)
- Erstellung Schussbericht (Abschluss des Verfahrens)
| Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
|---|---|---|
| Montag und Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr | geschlossen |
| Dienstag, Mittwoch und Freitag | 09.00 – 12.00 Uhr | 13.30 – 17.00 Uhr (vor Feiertagen bis 16.00 Uhr) |
| Termine ausserhalb der Bürozeiten nach telefonischer Vereinbarung | ||
Dienstleistungen
Interessante Links
- Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch
- Gesetz betreffend die Erbschaftssteuern
- Verordnung über das Verfahren in Erbschaftsfällen

