Ein Leumundszeugnis setzt sich laut dem Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern zusammen aus
- dem Handlungsfähigkeitszeugnis.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis stellt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) aus. - dem Auszug aus dem Strafregister des Bundesamtes für Justiz in Bern.
Das Gesuchsformular kann bei der Post oder direkt im Internet unter www.strafregister.admin.ch bestellt werden. - dem Auszug aus dem Betreibungsregister.
Der Auszug aus dem Betreibungsregister ist beim Betreibungsamt Vitznau zu bestellen.

