Der Hundehalter bzw. die Hundehalterin hat der Wohnsitzgemeinde jährlich eine Steuer zu entrichten. Die Steuer für einen Hund beträgt Fr. 120.00, für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben Fr. 40.00.
Steuerbefreit sind:
- Diensthunde, die von Polizeiorganen oder von anderen öffentlichen Diensten benötigt werden
- Militärhunde
- ausgebildete Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunde, soweit an ihrer Haltung ein öffentliches Interesse besteht
- Schweisshunde, welche gem. §28 Abs. 4 des kantonalen Gesetzes über Jagd und Vogelschutz für jedes Jagdrevier vorgeschrieben sind und welche eine kantonale Schweisshundeprüfung bestanden haben
- Blindenführhunde
Damit die Steuerbefreiung vorgenommen werden kann, ist ein schriftliches Gesuch einzureichen.
Chip-Pflicht
Kennzeichnung der Hunde
Wer einen Hund hält, hat diesen spätestens drei Monate nach dessen Geburt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dieser wird unter die Haut eingepflanzt und ist elektronisch ablesbar.
Registrierung
Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden durch die Animal Idenity Service AG (ANIS) in einer Datenbank erfasst. Sie sind der ANIS von den kennzeichnenden Tierärztinnen und Tierärzten innert 10 Tagen zu melden und werden von dieser registriert.
Meldepflicht
Halterinnen und Halter melden der ANIS (www.anis.ch) Änderungen von Name und Adresse innert 10 Tagen.
Obligatorische Hundeausbildung ab 1. September 2008
Der Bundesrat hat im April 2008 die revidierte eidg. Tierschutzverordnung verabschiedet. Diese trat auf den 1. September 2008 in Kraft. Nach Art. 68 der genannten Verordnung müssen Hundehalter und Hundehalterinnen, die sich nach dem 1. September 2008 einen Hund anschaffen, mit diesem obligatorisch einen Erziehungskurs besuchen. In einer Übergangsfrist von 2 Jahren bestehen Sonderregelungen. Der Gesetzgeber will mit den neuen Ausbildungsbestimmungen weniger die potentiell gefährlichen Hunde in den Griff bekommen sondern allgemein das Verständnis für die Bedürfnisse von Hunden fördern und damit die Tierschutzsituation in den Hundehaltungen nachhaltig verbessern.
Fragen und Antworten zur Kennzeichnung von Hunden [PDF, 31.0 KB]

