Friedensrichter

Aufgaben

Der Friedensrichter ist ein Mitglied der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene. Die Aufsichtsbehörde ist in erster Instanz das Bezirksgericht, zweitinstanzlich das Obergericht.

Der Friedenrichter versucht, in einem gemeinsamen Gespräch erstarrte Fronten zwischen den Parteien aufzuweichen und das gegenseitige Verständnis zu fördern. Dieses Verfahren wird in der Fachsprache Mediation genannt.

Das Ziel einer Mediation ist die aussergerichtliche Konfliktbereinigung durch einen Konsens, den jede Partei als fair annehmen kann.
Beim Mediationsverfahren wird Eigenverantwortlichkeit gross geschrieben. Die Parteien treffen ihre Entscheidungen selbst.

Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Scheidung / Trennung oder bei Erbteilungskonflikten lohnt es sich oft, einvernehmliche Lösungen zu suchen, bevor von den Parteien weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

   
Friedensrichter Herr Erich Steiner
Liebheim
6354 Vitznau

Tel. 041 397 16 60
Offnungszeiten: Nach telefonischer Vereinbarung
Vorsther: Erich Steiner

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